Stiftung des Bundes als Gründung des Rechts in Gewährleistung von Freiheit


Ist die Gemeinschaft von Freien auf Recht durch Gesetzgebung angewiesen, dann bedeutet die göttliche Gründung von Recht einen Schutz vor Willkür von Menschen, die über andere Menschen Macht ausüben können in der Bestimmung der durch Gesetzgebung bestimmbaren Grundhaltungen für die Entscheidung, was recht ist und was unrecht, was in der Handlungsgemeinschaft rechtsprechend zusammenstimmt und was nicht.

Zusammenstimmung in der Gemeinschaft der Befolgung der Grundgesetzanwendung – als dem Beurteilungssinn eines jeden entsprechend.

Die den Bund stiftende Gesetzgebung Gottes ist von ihrer unbedingten Verbindlichkeit her widerständig gegen Willkür und sichert den Bestand eines freien Volkes durch seine Grundbindung an die Einheit in der Gesetzesbefolgenden Vernunft und der Gesetzesanwendenden Urteilskraft, die in der gemeinschaftlichen Befolgbarkeit in Ermöglichung und Wahrung aller Vermögen der Freiheit (im Seinkönnen als Person) zum Bestimmungsgrund des Gottesgebots als Grundgesetz gehört und mit dieser maßgeblichen Bedingung sich im Schöpfergeist als Person darstellen muß, die das vernunftbegabte Personsein eines jeden (für dessen Ermöglichung) und die Einheit der Gemeinschaft (in de Ermöglichung ihrer gesetzesbefolgenden Einstimmung) vertritt



Die zu undifferenzierte Entgegensetzung von Gesetz und Gnade im Römerbrief des Paulus beurteilt die Gesetzesbefolgung aus einer auf Heilerfolg abzweckenden „Gesetzesgerechtigkeit“, die statt der göttlichen Grundgesetze nur handlungsanweisungen für auf das eigene Heil bedachten Gebotserfüllungen im Blick haben, also nicht das in der Befolgung an der Bindungskraft der Grundgesetze Teilhaben, das in der Tat erst durch Gott als Mensch (in der Vertretung der Gerechtigkeitsverantwortung der Menschen) eröffnet und gewiesen wird, aber im Einsatz (als Teilhabe an Christus) das eigene Heil und die eigene Glückseligkeit (durch Verdienst) nicht mehr zum (zweckhaften) Bestimmungsgrund hat.



Durch die bleibende Ausrichtung auf das je individuell zu erreichende Heil verschiebt sich die Werkgerechtigkeit nur von den rituellen Gebotserfüllungen auf das Verhalten der Lebensführung. Diese wird zum eigentlichen der Reformatoren (in den Kleinstaaten der Deutschen Ländern), während die trinitarische Gotteserkenntnis in den Hintergrund tritt (für unwesentlich erklärt wird, selbst bei Melanchthon) und der Monotheismus in weitgehend paulinischer Weisung im Glauben an Christus zum Glaubensinhalt wird.

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